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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 81/12   

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https://dejure.org/2013,40498
LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 81/12 (https://dejure.org/2013,40498)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.09.2013 - L 6 U 81/12 (https://dejure.org/2013,40498)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2013 - L 6 U 81/12 (https://dejure.org/2013,40498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 161 SGB 7, § 182 Abs 2 S 4 SGB 7, § 31 Abs 1 SGB 4, § 728 Abs 1 RVO, Art 3 Abs 1 GG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzungsbefugnis: Höhe eines Mindestbeitrages nach § 161 SGB 7 - Übertragung auf den Vorstand des Unfallversicherungsträgers - kein Satzungsvorbehalt hinsichtlich der Höhe - Verfassungsmäßigkeit - einheitlicher Mindestbeitragssatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzungsbefugnis für die Höhe eines Mindestbeitrages nach § 161 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beitrag - Mindestbeitrag - kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeits- und Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsbefugnis für die Höhe eines Mindestbeitrages nach § 161 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93

    Unfallversicherung - Übungsleiter - Aus- und Fortbildung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 81/12
    Die Beklagte hat sich auf die Rechtsprechung bezogen (BSG, Urt. v. 27.1.1994 - 2 RU 9/93).

    Stattdessen hat der Gesetzgeber, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, an die wortgleiche Vorgängervorschrift in § 728 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung angeknüpft, für die bereits das Bundessozialgericht die Festsetzung von Mindestbeiträgen durch den Vorstand eines Unfallversicherungsträgers unbeanstandet gelassen hatte (Urt. v. 27.1.1994 - 2 RU 9/93 - SozR 3-2200 § 728 Nr. 1).

    Den Berufsgenossenschaften kommt im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts bei der Festsetzung des Beitrags ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BSG, Urt. v. 27.1.1994, a.a.O.).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 81/12
    Die Beklagte habe nach der Rechtsprechung (BSG, Urt. v. 7.12.2004 - B 2 U 43/03 R) die Bestimmung des Mindestbeitrages auch nicht auf den Vorstand übertragen dürfen.

    Aus der anderen Rechtslage (BSG, Urt. v. 7.12.2004 - B 2 U 43/03 R - SozR 4-2700 § 182 Nr. 1) für den Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung lässt sich zu Gunsten des Klägers nichts herleiten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 3 U 15/03

    Entrichtung von Mindestbeiträgen zur Unfallversicherung und Insolvenzgeldumlagen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 81/12
    Das Gericht schließe sich der Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 22.3.2007 - L 3 U 15/03-16) an, das auch Überlegungen dazu angestellt habe, weshalb selbst eine Beschäftigung von nur einer Stunde im Jahr der Veranlagung mit Mindestbeiträgen nicht entgegen stehen könne.
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 11/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - gewerbliche Unfallversicherung - Mindestbeitrag

    Auch das LSG Sachsen-Anhalt habe die Übertragung der Festsetzungsbefugnis auf den Vorstand für zulässig erachtet (Urteil vom 11.9.2013 - L 6 U 81/12) .
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